AGB

I. Allgemeines

1. Für sämtliche Geschäfte gelten unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Mit Auftragserteilung, spätestens nach Abnahme unserer Lieferung, sind unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen vom Käufer/Besteller als rechtlich bindend anerkannt. Den Einkaufsbedinungen des Käufers/Bestellers ist hiermit formell widersprochen

2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Lieferungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Regelungen des Vertrages und dieser Lieferungsbedingungen hiervon nicht berührt. Die unwirksamen Klauseln werden jedoch durch solche wirksamen Klauseln ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klauseln am nächsten kommen. Das entsprechende gilt für etwaige Lücken.

3. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sowie Erklärungen unserer Vertreter sind für uns nur dann bindend, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.


II. Angebot und Abschluß

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Aufträge und deren Änderungen sind für uns erst nach unserer schriftlichen Bestätigung bindend. Änderungen und Abweichungen in der Ausführung eines Auftrages sind durch uns zulässig, wenn sie aus technischen Gründen notwendig sind.

Alle schriftlichen oder mündlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als gesichert gelten. Der Käufer/Besteller hat sich vielmehr selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. Teillieferungen sind zulässig.


III. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für alle übrigen Leistungen des Käufers/Bestellers ist Dresden.
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der Ort, wo sich die Ware zum Zwecke des Versandes oder einer etwa vereinbarten Übergabe an den Käufer befindet.


IV. Gefahrübergang

Der Gefahrübergang erfolgt mit der Übergabe an die mit der Ausführung der Versendung beauftragte Person, auch dann, wenn der Transport durch unsere Mitarbeiter ausgeführt wird, bzw. die Ware für den Käufer/Besteller zur Abholung bereit steht, sofern der Käufer/ Besteller Unternehmer ist. Befindet sich der Käufer/Besteller in Annahmeverzug geht die Gefahr bereits vom Tage der Versandbereitschaft an auf ihn über.


V. Lieferfristen

1. Die angegebenen Liefertermine und Lieferfristen gelten nur annähernd; es sei denn, es ist ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin von uns zugesagt worden.

2. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche technische Fragen abgeklärt sind.

3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer, vom Lieferer nicht zu vertretender Hindernisse, wie beispielsweise höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen. Der Käufer/Besteller wird über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich informiert. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, können sowohl der Käufer/Besteller als auch wir ganz oder teilweise von dem Vertrag zurücktreten.


VI. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Sämtliche Preise verstehen sich für die Ware ab Erfüllungsort ausschließlich Fracht und Verpackung, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Versicherungskosten sind nicht im Preis enthalten. Die Mehrwertsteuer ist jeweils in gesetzlicher Höhe den Preisen hinzuzurechnen.

2. Unsere Rechnungen sind zahlbar

  • innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto;
  • innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.


3. Sofern der Käufer/Besteller erstmalig mit uns vertragliche Beziehungen eingeht, gilt Vorauskasse als vereinbart.

4. Im übrigen behalten wir uns vor, ein Drittel der Auftragssumme nach Auftragsbestätigung, ein Drittel nach Anzeige der Versandbereitschaft und den Rest nach erfolgter Lieferung zur Zahlung anzufordern. Verzögert sich die Auslieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so können wir 90 % der Auftragssumme als Anzahlung bei Anzeige der Lieferbereitschaft anfordern.

5. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.

6. Die Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung wegen Gegenansprüchen, die bestritten bzw. nicht rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen.

7. Gerät der Käufer/Besteller mit irgendeiner Leistung in Verzug werden unsere Forderungen, auch solche aus anderen Verträgen, sofort fällig und wir sind berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder sofortige Barzahlung zu verlangen. Unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte sind wir auch berechtigt, dann noch ausstehende Lieferungen gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Vorgenanntes gilt ebenso, wenn wir Mitteilung über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers/Bestellers erhalten. Wir können außerdem, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen, die Einzugsermächtigung widerrufen und auf Kosten des Käufers/Bestellers die Rückgabe der Ware verlangen oder uns in ihren Besitz setzen, ohne daß dem Besteller ein Zurückbehaltungsrecht oder ähnliches Recht zusteht. Wir sind berechtigt, die zurückgenommenen Waren durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung auf unsere offenen Forderungen zu verwerten.


VII. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche und Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch bis zur Einlösung sämtlicher in Zahlung gegebener Schecks. Bei fortlaufender Kundenbeziehung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung.

2. Der Käufer/Besteller ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt bis auf jederzeitigen Widerruf und solange er uns gegenüber nicht mit Zahlungen in Verzug bzw. über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt ist; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung im ganzen oder in Teilen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist nicht gestattet, solange der Eigentumsvorbehalt besteht. Im Rahmen des Weiterverkaufs der Vorbehaltsware auf Kredit ist der Käufer/Besteller verpflichtet, die unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt zu sichern. Zur Abtretung der Forderung an Dritte ist der Käufer/Besteller in keinem Fall befugt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.

Alle Forderungen des Käufers/Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt in voller Höhe an uns abgetreten und zwar bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen unsererseits. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Nimmt der Käufer/Besteller die ihm zustehende Forderung aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in ein mit seinem Abnehmer bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit die Kontokorrentforderung gegenüber dem Abnehmer in voller Höhe gegen uns ab. Auch diese Abtretung nehmen wir hiermit an. Nach erfolgter Saldierung tritt an Stelle der Kontokorrentforderung der anerkannte Saldo, der bis zur Höhe des Betrages als abgetreten gilt, die die ursprüngliche Kontokorrentforderung ausmachte. Im Falle des Einbaus der Vorbehaltsware in ein Gebäude gelten die Regelungen des vorstehenden Absatzes aus dem Werk-/Werklieferungsvertrag des Käufers/Bestellers mit seinem Auftraggeber entsprechend.

3. Die Verarbeitung, Umbildung oder der Einbau von unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware wird durch den Käufer/Besteller für uns unentgeltlich vorgenommen und verwahrt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen verbunden oder verarbeitet, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der verbundenen/verarbeiteten Sache zum Zeitpunkt der Verbindung/Verarbeitung.
Soweit durch Beschädigung, Minderung, Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware oder aus anderen Gründen dem Besteller Ansprüche gegen Versicherer oder sonstige Dritte zustehen, werden diese Ansprüche mit allen Nebenrechten ebenfalls an uns im Vorfeld abgetreten. Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen davon gelten bis zu vollständigen Freistellung auch aus Eventualverbindlichkeiten, die wir ggf. im Interesse des Käufers/Bestellers eingegangen sind.

Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen nachhaltig mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Käufers/Bestellers verpflichtet, insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben. Wir sind jederzeit berechtigt, die Geschäfts- und Betriebsräume des Käufers/Bestellers zur Feststellung des Vorhandenseins bzw. zur Abholung von Eigentumsvorbehaltsware zu betreten.

4. Der Käufer/Besteller ist verpflichtet, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, den Liefergegenstand gegen Feuer, Wasserschaden sowie gegen Diebstahl zu versichern.

5. Der Käufer/Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung von allen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware bzw. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in einen dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Gegenstand zu machen und uns Abschriften von den Pfändungsverfügungen und -protokollen zu übersenden. Er hat darüber hinaus alles zu unternehmen, um die Durchführung der Zwangsvollstreckung abzuwenden.

6. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.


VIII. Gewährleistung und Haftung

1. Ansprüche des Käufers/Bestellers, die nicht der Frist des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Ware, sofern der Käufer/Besteller Unternehmer ist.
Ist der Käufer/Besteller Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, die nicht der Frist des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, 2 Jahre ab Ablieferung der Ware.

2. Mängelrügen in Bezug auf Art, Qualität und Quantität der gelieferten Waren müssen bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Empfang bei uns erhoben werden, sofern der Käufer/Besteller Unternehmer ist.

3. Ist der Unternehmer seinen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen, sind wir nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
Ist der Käufer/Besteller Verbraucher, so kann der Käufer/Besteller zunächst zwischen Nacherfüllung durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung wählen. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung für den Käufer/Besteller keine erheblichen Nachteile beinhaltet. Wir sind ferner berechtigt, die Beseitigung von Mängeln zu verweigern, solange der Käufer/Besteller seine Verpflichtung im angemessenen Rahmen nicht erfüllt.

4. Als Beschaffenheit der Kaufsache gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung oder die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, sofern der Käufer Besteller Unternehmer ist. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer/Besteller durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

5. Keine Gewährleistung wird übernommen für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Käufer/Besteller oder Dritte, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Wartung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauchwerkstoffe, mangelhafte Einbauarbeiten, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse entstanden sind.
Auch wird durch seitens des Käufers/Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne unsere Genehmigung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten unsere Gewährleistungspflicht aufgehoben. Sie erlischt insbesondere bei Nichtbeachtung der jeweils gültigen Montage- und Einstellungsrichtlinien von Zulieferern oder wenn Dritte eigenmächtig die Einstellung verändern.


IX. Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer/Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den nach der Art der Kaufsache typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für die Haftung für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nicht für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Unsere Haftung bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten wird ausgeschlossen, wenn der Käufer/Besteller Unternehmer ist.

 

X. Besondere Bedingungen für Bestellungen im Web-Shop

1. Bei Bestellungen in unserem Web-Shop kommt der Vertrag erst durch unsere schriftlich (per Post, Fax oder E-mail) übersandte Auftragsbestätigung zustande.

2. Mit der Vergabe eines Passwortes entsteht kein Rechtsanspruch auf Benutzung der Bestellmöglichkeiten im Web-Shop. Wir behalten uns aus Sicherheitsgründen eine Änderung des Passwortes vor. Von einer Passwortänderung werden wir den Käufer/Besteller unter Mitteilung des neuen Passwortes rechtzeitig informieren. Der Käufer/Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass keine unberechtigten Personen vom Passwort Kenntnis erlangen. Ist dies dennoch der Fall oder wird das Passwort missbräuchlich verwendet, hat er uns unverzüglich darüber zu informieren, damit das Passwort gesperrt werden kann. Eine Zugangsverweigerung für den Web-Shop sowie die Sperrung des Passwortes behalten wir uns für den Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes vor. Ein solcher Grund liegt unter anderem vor, wenn der Käufer/Besteller unrichtige Angaben gemacht hat oder das Passwort missbräuchlich verwendet. Für Schäden, die aus einer missbräuchlichen Verwendung des Passwortes, die der Käufer/Besteller zu vertreten hat, entstehen, haftet ausschließlich der Käufer/Besteller.

3. Im übrigen gelten die Bedingungen unter I. bis IX.


XI. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Dresden, soweit der Käufer/Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers/Bestellers zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


XII. Datenschutz

Die geschäftlichen Daten des Käufers/Bestellers werden nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.